Von jedem Vereinsmitglied wird die zuverlässige Mitarbeit als Schießaufsicht erbeten, damit der Schießbetrieb an unseren Trainingstagen stattfinden kann.
Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Aufsichtenlehrganges um die Befähigung als Aufsichtsperson zu erhalten.
Diese Aufsicht wird auf die Schultern unserer aktiven und zuverlässigen Schützen verteilt. Die Aufgabe der Aufsichtsperson ist es, in der Zeit von 18:30 bis 22:00 Uhr anwesend zu sein und darauf zu achten, dass die in der Schießstandordnung aufgeführten Regeln von den Schützen eingehalten werden.
Außerdem ist die Schießaufsicht Anlaufstelle für Schnupperschützen und Gäste sowie Ansprechpartner für die anwesenden Schützen.
Eine aktuelle Aufsichtsliste über die Einteilung der Schießaufsichten und eine Beschreibung über den Ablauf des Schießbetriebes am Vereinsabend kann angefordert werden. Sie wird nach Anforderung (am besten per Kontaktformular) per E-Mail oder Post zugeschickt.