Wie kann ich Mitglied werden?
Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist.
Wie erfolgt die Aufnahme?
Es ist ein Antrag auf Aufnahme als Mitglied schriftlich an das
Schützenmeisteramt zu richten, das jedes Gesuch mindestens
drei Wochen lang auf der Schießstätte oder in den
Gesellschaftsräumen auszuhängen oder sonst in geeigneter
Weise den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen hat.
(Auszug aus der Satzung)
Wie hoch ist die Aufnahmegebühr?
Die einmaligeAufnahmegebühr beträgt 150,00 € für Erst- und Zweitmitglieder.
Sie entfällt bei Familienmitgliedern und Erst- und Zweitmitgliedern bis zum
18. bzw. 27. Lebensjahr bei Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium.
Mitgliedsbeiträge:
90 € Jahresbeitrag für Erst- und Zweitmitglieder
30 € Jahresbeitrag für Erst-und Zweitmitglieder bis zum 18. bzw. 27. Lebensjahr bei
Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium
Beitragsfrei: Bei Aufnahme als Familienmitglied sind der Ehepartner und die
Kinder bis zum 18. bzw. bei Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr
beitragsfrei, solange die Mitgliedschaft des Erstmitgliedes im Verein
besteht.
Der Jahresbeitrag ist am 31. Januar jeden Jahres fällig und wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Während der Ausübung des Schießsportes sind die Mitglieder über den
Bayerischen Sportschützenbund versichert und erhalten einen Schützenausweis.
Die Mitglieder können mit ihren eigenen Waffen oder den Waffen des Vereins den Schießsport ausüben. Die Munition und Scheiben für Luftgewehr und Luftpistole werden vom Verein gestellt.